Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit beauftragen und ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.
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Merkblatt
eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte
Powerpoint-Präsentation
zum Thema Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Form eines Vorsorgeauftrages
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Es können auch Einzelaufgaben übertragen werden und/oder Weisungen für die Umsetzung der Aufträge erteilt werden. Je nach Komplexität eines Vorsorgeauftrages kann es sinnvoll sein, für die Errichtung ein Notariat, eine Rechtsberatungsstelle oder beispielsweise die Pro Senectute beizuziehen. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Im Kanton Luzern kann Errichtung und Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt in einer zentralen Datenbank registriert werden.
Musterbeispiel
Kurzform Vorsorgeauftrag
Eintritt des Vorsorgefalles
Erhält die KESB Kenntnis von der Urteilsunfähigkeit, prüft sie den Vorsorgeauftrag und stellt dessen Wirksamkeit fest. Ist im Vorsorgeauftrag die Entschädigung für die Leistungen der beauftragten Person nicht geregelt, so kann die KESB einen angemessenen Betrag festlegen.
Sind die Interessen der den Vorsorgeauftrag erteilenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt, so muss die KESB von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person prüfen, ob behördliche Massnahmen notwendig sind. Sie kann der beauftragten Person Weisungen erteilen, diese zur Einreichung eines Inventars, zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage verpflichten oder ihr die erteilten Befugnisse teilweise oder ganz entziehen.
Die öffentliche Beurkundung
Die öffentliche Beurkundung verfolgt mehrere Ziele:
- die wahrheitsgetreue und unverfälschte Wiedergabe des Parteiwillens
- den Schutz der Parteien vor Übereilung und
- den Schutz Dritter
Diese Ziele können einerseits dadurch erreicht werden, dass die Urkundspersonen strengen Berufspflichten unterstehen, und andererseits dadurch, dass das formelle Beurkundungsverfahren vor der Urkundsperson selber durchgeführt werden muss. Zu den Berufspflichten gehören die Rechtsbelehrungs- und Rechtsberatungspflicht, das Unparteilichkeitsgebot, die Klarheitspflicht und das Berufsgeheimnis. Der Einsatz der Urkundsperson, im freiberuflichen Notariat eines besonders ausgebildeten Juristen, hat daher die Wirkung, in hohem Masse zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden beizutragen.
Notariatsliste
Kanton Luzern
Patientenverfügung
Für Angehörige und medizinisches Personal ist es sehr hilfreich, wenn man seinen Willen für den Krankheits- und Todesfall rechtzeitig in einer Patientenverfügung bzw. in einer Sterbeverfügung festhält.
Was soll geschehen, wenn ich sterbenskrank bin? Sollen die Ärzte lebensverlängernde Massnahmen verordnen? Ab welchem Zustand will ich nicht mehr am Leben gehalten werden?
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Übersicht
Patientenverfügung der Curaviva
Kurzversion Patientenverfügung
Schweizer Ärzte FMH
Ausführliche Patientenverfügung
Schweizer Ärzte FMH
Kontakt
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Standort
Bahnhofstrasse 42
6162 Entlebuch
Schweiz
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08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen
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