Aufgabenbereich

FÜR
IHREN
SCHUTZ

Frau

Kindesschutz

Eltern haben grundsätzlich das Recht und die Pflicht, sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern und umfassend für deren Wohl zu sorgen. Ergeben sich in der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen Schwierigkeiten, welche die Familie nicht selber zu lösen vermag, können sich die Betroffenen an Drittpersonen oder Fachstellen wenden. Reichen die Bemühungen der Familie, anderer Bezugspersonen oder Fachstellen nicht aus oder erscheinen sie zum vornherein als aussichtslos, so kann jede beliebige Person der KESB Meldung machen. Die KESB wird dann die Situation genauer abklären und mit den Eltern und involvierten Fachpersonen Gespräche führen. Kommt die KESB zum Schluss, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ordnet sie die nötigen Massnahmen an. 

Als solche kommen gemäss ZGB unter anderem Weisungen an die Eltern, Beistandschaften, Vormundschaften sowie nötigenfalls der Entzug der Obhut oder der elterlichen Sorge in Betracht. Errichtet die KESB eine Beistandschaft, setzt sie in Kinderbelangen in der Regel eine Berufsbeistandsperson ein.

Merkblatt

zum Kindesschutz der KOKES

Merkblatt

zum Kindesschutz in leichter Sprache

Link

zur Fachberatung Kinderschutz Kanton Luzern

Risikoanalyse

für Kinder (0-12 Jahre)

Leitfaden

Merkblatt Meldung Kinder

Meldung Kinder

(Word-Formular)

Meldung Kinder

für Schulen (Word-Formular)

Erwachsenenschutz

Ist eine erwachsene Person nicht (mehr) in der Lage, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen, muss zunächst im privaten Umfeld oder bei öffentlichen Beratungsstellen Hilfe gesucht werden. Reichen diese Unterstützungsleistungen nicht aus oder erscheinen sie zum Vornherein als aussichtslos, können sich Betroffene oder ihr Umfeld an die zuständige KESB wenden. Erst wenn anderweitige Hilfestellungen nicht ausreichen, sucht die KESB nach geeigneten Lösungen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ordnet bei Bedarf eine auf die konkreten Bedürfnisse im Einzelfall angepasste, massgeschneiderte Beistandschaft an. Dabei gilt der Grundsatz, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu unterstützen. 

Leitfaden

Meldung Erwachsene

Meldung Erwachsene

(Word-Formular)

Elterliche Sorge

Verheiratete Eltern haben von Gesetzes wegen die gemeinsame elterliche Sorge.

Am 1. Juli 2014 trat das neue Sorgerecht in Kraft, welches die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall vorsieht. Nicht miteinander verheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, können eine entsprechende Erklärung gegenüber den Behörden abgeben. Die Eltern können diese Erklärung zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung direkt beim Zivilstandsamt abgeben.  Auf dem gleichen Formular haben die Eltern die Zuteilung der Erziehungsgutschriften zu vereinbaren. Erfolgt die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt, wird sie bei der KESB abgegeben. 

Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann sich der andere an die KESB wenden. Diese erteilt die gemeinsame elterliche Sorge, sofern dadurch keine Gefährdung des Kindeswohls besteht.

Merkblatt

gemeinsame elterliche Sorge

Formular

gemeinsame elterliche Sorge (inkl. Regelung der Erziehungsgutschriften)

Unterhalt

Die Eltern sorgen gemeinsam für den gebührenden (angemessenen) Unterhalt ihrer Kinder. Die Eltern sind also für die Regelung des Unterhalts zuständig. Wünschen sich die Eltern eine einvernehmliche Regelung des Kindesunterhalts, können sie sich an die KESB wenden. Die KESB unterstützt die Eltern bei der Ausarbeitung einer Kindesunterhaltsvereinbarung. Dafür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Eltern können der KESB auch einen von ihnen (bzw. deren Rechtsvertretung) ausgearbeiteten Unterhaltsvertrag zur Prüfung und Genehmigung einreichen. Zudem können die Eltern bei Einigkeit ein Gesuch um Abänderung einer bestehenden Unterhaltsregelung bei der KESB stellen. Sind sich die Eltern nicht einig, müssen sie sich an das zuständige Bezirksgericht wenden. Die Ausarbeitung und die Genehmigung einer Unterhaltsvereinbarung sind kostenpflichtig.

Merkblatt

Kindesunterhalt

Fragebogen

gemeinsame/s Kind/er

Kontakt

Die KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil befindet sich im Businesspark Aentlebuch.

Standort

Bahnhofstrasse 42
6162 Entlebuch
Schweiz

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